ART. 18 KFZSTG 1992

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Artikel XVIII Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.12.1993
Art. 18
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, BGBl. Nr. 449/1992, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 254/1993, wird wie folgt geändert:
2. Z 1 ist erstmals für Fälligkeiten des Kalenderjahres 1994 anzuwenden.

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