§ 1 KDD-G

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 17.02.2024
§ 1 Gegenstand
Dieses Bundesgesetz regelt die Durchführung der sich aus der Verordnung (EU) Nr. 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste), ABl. Nr. L 277 vom 27. Oktober 2022 S. 1, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 310 vom 1. Dezember 2022 S. 17 (im Folgenden: Verordnung), ergebenden Verpflichtungen.

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