§ 7 JBA-G

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

4. Abschnitt Organisation
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2009
§ 7 Organe
Die Organe der Justizbetreuungsagentur sind die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat.

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