§ 26 JBA-G

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2009
§ 26 Kontrolle durch den Rechnungshof
Die Justizbetreuungsagentur unterliegt der Kontrolle durch den Rechnungshof.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte