§ 20 IWG 2022

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 28.07.2022
§ 20 Umsetzungshinweis
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2019/1024 umgesetzt.

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