§ 10 ISTVG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2021
§ 10 Anwendungsbereich der Bundesabgabenordnung
Die Vergütung nach diesem Bundesgesetz ist eine Vergütung im Sinne des § 2 BAO.

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