§ 45 ISTGH-ZG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

Kategorie:

Dritter Teil Schlussbestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 22.03.2020
§ 45 Inkrafttreten der Stammfassung, Verweise
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft.
(2) In diesem Bundesgesetz enthaltene Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften des Bundes sind als Verweisung auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

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