§ 1 ISTGH-ZG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

Kategorie:

Erster Teil Allgemeine Bestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.10.2002
§ 1 Internationaler Strafgerichtshof
Der Begriff “Internationaler Strafgerichtshof” im Sinne dieses Bundesgesetzes bezeichnet den mit dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998, BGBl. III Nr. 180, (in der Folge: Statut) errichteten Internationalen Strafgerichtshof einschließlich seiner Kammern und der Anklagebehörde, der Mitglieder dieser Kammern und der Anklagebehörde sowie des Präsidiums und der Kanzlei.

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