§ 7 ISBG

Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025
In Kraft seit : 17.05.2018
§ 7 Rechnungslegung
§ 20 BStFG 2015 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Aufgaben der Stiftungs- und Fondsbehörde wahrnimmt.

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