§ 14 IQS-G

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

Kategorie:

3. Teil Schlussbestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 13.06.2019
§ 14 Verweisung auf andere Rechtsvorschriften
(1) Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, bezieht sich dieser Verweis auf die jeweils geltende Fassung.
(2) Unbeschadet des Abs. 1 beziehen sich Verweise auf das BIFIE-Gesetz 2008 auf die mit 30. Juni 2020 geltende Fassung.

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