ART. 4 § 2

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2005
Art. 4 § 2
(1) Artikel I Z 21, Artikel II und Artikel III treten mit 1. Juli 2004 in Kraft.
(2) Artikel I Z 21 und Artikel II sind anzuwenden, wenn die Sache nach dem 30. Juni 2004 anhängig wurde. Sonst sind in diesen Fällen die bisher geltenden Bestimmungen weiter anzuwenden.

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