§ 27 IESG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 24.05.2011
§ 27 Inkrafttreten der Novelle BGBl. I Nr. 24/2011
§ 11 Abs. 3 in der Fassung des Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetzes, BGBl. I Nr. 24/2011, tritt mit 1. Mai 2011 in Kraft und ist auf Tatbestände anzuwenden, die nach dem 30. April 2011 verwirklicht werden.

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