§ 4 IACA-UNTERSTüTZUNGSGESETZ

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2024
§ 4 Vollziehung
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Inneres betraut.

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