§ 1 IACA-UNTERSTüTZUNGSGESETZ

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2024
§ 1 Ziel
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Internationale Anti-Korruptionsakademie (IACA) bei der Förderung effektiver und effizienter Korruptionsprävention und -bekämpfung zu unterstützen.

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