§ 4 HSTG 1995

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Abschnitt II
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2005
§ 4 Statistik des Warenverkehrs zwischen Österreich und den anderen Mitgliedstaaten
Anmeldestelle für Zwecke der Statistik des Warenverkehrs zwischen Österreich und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist die Bundesanstalt Statistik Österreich.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte