§ 19 HOLZHÜG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 07.08.2013
§ 19 Bezugnahme auf Rechtsvorschriften
Verweise in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze oder Unmittelbar anwendbares Recht der Europäischen Union sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

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