§ 1 GWG 2011

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

1. Teil Grundsätze
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 06.07.2024
§ 1 Verfassungsbestimmung
Die in diesem Bundesgesetz geregelten Angelegenheiten können Unmittelbar von den in diesen Vorschriften vorgesehenen Einrichtungen besorgt werden.

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