§ 258 GSVG

Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025
In Kraft seit : 01.08.1998
§ 258 Schlußbestimmung zu Art. II des 2. Sozialrechts-Änderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 17/1993
Die Abs. 1 und 2 des § 150 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 17/1993 treten mit 1. Jänner 1993 in Kraft.

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