§ 2 GREKOG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

2. ABSCHNITT Räumliche Gliederung
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.09.1996
§ 2 Kennzeichnung der Grenzen
AN den Zufahrten zur Bundesgrenze sowie in den Flugplätzen und Häfen, sofern diese Bestandteil der Außengrenzen sind, ist in geeigneter Weise durch Schilder auf die Zugehörigkeit Österreichs, gegebenenfalls auch des Nachbarstaates zur Europäischen Union hinzuweisen.

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