§ 11 GOG 1945

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 10.07.1945
§ 11 Aufhebung von Gesetzen und Verordnungen.
Aufgehoben wird die Verordnung der Bundesregierung vom 9. Februar 1934, B. G. Bl. I Nr. 83, betreffend Änderungen der Gerichtsverfassung.

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