§ 29 GMSG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

4. Hauptstück Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2016
§ 29 Geltungsbereich des Abschnittes
Die in den §§ 30 bis 32 geregelten Verfahren gelten für die Identifizierung meldepflichtiger Konten unter den Neukonten natürlicher Personen.

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