§ 10 GMSG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

3. Hauptstück Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen 1. AbschnittIdentifizierung von Konten von geringem Wert
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2016
§ 10 Geltungsbereich des Abschnittes
Die in den §§ 11 bis 16 geregelten Verfahren gelten für Konten von geringem Wert.

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