ART. 5 GGBG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

Artikel V
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 21.08.1998
Art. 5 Notifikationshinweis gemäß Artikel 12 der Richtlinie 83/189/EWG
Dieses Bundesgesetz wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 83/189/EWG des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften in der Fassung der Richtlinien 88/182/EWG und 94/10/EWG der Europäischen Kommission notifiziert (Notifikationsnummer 97/44/A).

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte