§ 13 GEODIG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 28.07.2022
§ 13 Nationale Anlaufstelle
Für die Kommunikation mit der Kommission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der INSPIRE-Richtlinie ist die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zuständig.

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