§ 18 GENVG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 11.06.1980
§ 18
Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt die Verordnung über die Verschmelzung von Genossenschaften vom 30. Juni 1939, dRGBl. I S 1066, in der Fassung der Dritten Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Genossenschaftsrechts vom 13. April 1943, dRGBl. I S 251, außer Kraft.

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