§ 144A GEHG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.1999
§ 144a Vergütung für Erschwernisse und Aufwendungen des Exekutivdienstes im Nachtdienst
§ 82a ist auch auf Wachebeamte anzuwenden.

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