§ 116C GEHG

Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025
In Kraft seit : 01.10.2007
§ 116c Lehrer an Akademien für Sozialarbeit
Auf Lehrer der Verwendungsgruppe L PA sind die für Lehrer der Verwendungsgruppe L PH geltenden Gehaltsansätze anzuwenden.

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