§ 4 GDG 2022

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.07.2022
§ 4 Abwicklungsstelle
Mit der Abwicklung des Mitteleinsatzes wird die Austria Wirtschaftsservice Gmbh'>Gmbh betraut.

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