§ 1 GDG 2022

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.07.2022
§ 1 Ziel
Ziel dieses Bundesgesetzes ist die Erhöhung der Resilienz der Volkswirtschaft durch Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas.

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