§ 54 G

Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025
In Kraft seit : 01.10.2010
§ 54 Anwendung auf Teletext
Auf die Veranstaltung von Teletext finden die §§ 29 bis 37 sowie die sinngemäß Anwendung.

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