§ 7 GÖGG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.08.2006
§ 7 Organe der Gesellschaft
Die Gesellschaft hat folgende Organe:
1. Generalversammlung,
2. Geschäftsführer/Geschäftsführerin,
3. Institutsversammlung und
4. Kuratorium.

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