§ 1 GÖGG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

1. Abschnitt Gesundheit Österreich GmbH
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.08.2006
§ 1 Allgemeines
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze Bezug genommen wird, sind diese, sofern nicht anderes bestimmt ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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