§ 1 FSVG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Abschnitt I GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.1979
§ 1 Geltungsbereich
Dieses Bundesgesetz regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung einiger Gruppen im Inland freiberuflich selbständig Erwerbstätiger nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

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