§ 24B FPG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 20.07.2015
§ 24b Visa an der Außengrenze
Visa D können einem Fremden AN der Außengrenze auf Antrag erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des Art. 35 Abs. 1 lit. b, c und Abs. 2 Visakodex erfüllt sind und kein Visumsversagungsgrund gegeben ist.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte