§ 12 FORSTG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

III. ABSCHNITT ERHALTUNG DES WALDES UND DER NACHHALTIGKEIT SEINER WIRKUNGEN A. Erhaltung des Waldes; Allgemeines
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.06.2002
§ 12

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