§ 41 FMAG 2016

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 26.04.2017
§ 41 Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften
Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen BGBl. I Nr. 134/2001, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2015, außer Kraft.

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