ANL. 7 FMAG 2016
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
Kategorie:
Vereinfachte KonformitätserklärungStand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 06.06.2024
Anl. 7
Anlage 7
Die vereinfachte EU-Konformitätserklärung gemäß § 12 Abs. 3 hat folgenden Wortlaut zu enthalten:
Hiermit erklärt [Name des Herstellers], dass der Funkanlagentyp [Bezeichnung] der Richtlinie 2014/53/EU zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1717, ABl. Nr. L 223 vom 11.09.2023 S. 1 entspricht.
Der vollständige Text der EU-Konformitätserklärung ist unter der folgenden Internetadresse verfügbar:
[Internetadresse des Herstellers]
