§ 8 FLEXKAPGG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2024
§ 8 Uneinheitliche Stimmabgabe
Eine Gesellschafterin, der mehr als eine Stimme zusteht, kann ihr Stimmrecht auch uneinheitlich ausüben.

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