§ 4 FLEXKAPGG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2024
§ 4 Vereinfachte Gründung
Eine FlexKapG kann gemäß § 9a GmbHG vereinfacht gegründet werden. Diese Möglichkeit ist in der Verordnung der Bundesministerin für Justiz gemäß § 9a Abs. 4, 5 und 7 GmbHG zu berücksichtigen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte