§ 24 FINSTRZG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 30.12.2014
§ 24 Aufhebung des EU-FinStrVG
Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes wird das EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz (EU-FinStrVG), BGBl. I Nr. 19/2009, aufgehoben.

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