ANL. 3 FINSTRZG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 16.05.2018
Anl. 3
Anlage 3
Formblatt nach Artikel 5 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Europäische Ermittlungsanordnung)
(Siehe Dokument Anlage 3)

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