§ 36 FBG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.1991
§ 36 Auflagen
Für die Abfrage aus dem Firmenbuch können zur Sicherung des ordnungsgemäßen Betriebs Auflagen erteilt werden.

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