ART. 3 FBG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Artikel III
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.07.1996
Art. 3
§ 13 Abs. 2 des Firmenbuchgesetzes in der Fassung des Art. II Z 1 dieses Bundesgesetzes ist erst nach Errichtung des zentralen Gewerberegisters anzuwenden.

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