§ 1 FAMZEITBG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.03.2017
§ 1 Leistungsart
Als Leistung wird nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes ein Bonus für Väter während der Familienzeit gewährt.

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