ANL. 11 EZG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

Kategorien von Tätigkeiten, die zusätzlich in den Anwendungsbereich des 8. Abschnittes einbezogen werden
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2024
Anl. 11
Anhang 11
zu § 2 Abs. 1 Z 4 und zum 8. Abschnitt

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