ANL. 11 EZG

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

Kategorie:

Kategorien von Tätigkeiten, die zusätzlich in den Anwendungsbereich des 8. Abschnittes einbezogen werden
Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2024
Anl. 11
Anhang 11
zu § 2 Abs. 1 Z 4 und zum 8. Abschnitt