§ 3 EU-VSTVG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

2. Abschnitt Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten in Österreich
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.03.2008
§ 3 Anzuwendendes Verfahrensrecht
Soweit sich aus den Bestimmungen dieses Abschnitts nicht anderes ergibt, ist auf das Verfahren zur Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten in Österreich das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 (VVG), BGBl. Nr. 53, anzuwenden.

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