§ 46 EU-UMGRG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

4. Hauptstück Grenzüberschreitende Spaltung 1. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.08.2023
§ 46 Anwendungsbereich
Dieses Hauptstück gilt für grenzüberschreitende Spaltungen.

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