§ 1 EU-UMGRG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.08.2023
§ 1 Zweck
Dieses Bundesgesetz regelt grenzüberschreitende Umgründungen (Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen) von Kapitalgesellschaften mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten.

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