§ 27 EU-MPFG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 20.07.2022
§ 27 Inkrafttreten
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2020 in Kraft. § 7 Abs. 3 ist erstmals ab dem 1. Jänner 2023 anzuwenden.

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