§ 7A ETG 1992

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 28.12.2022
§ 7a Notifizierung
Behörde zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen für die Richtlinie 2014/30/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit, ABl. Nr. L 96 vom 29.03.2014 S. 79, ist die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft.

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